Sicherheitsbestimmungen / Hüpfburg
Sicherheitsbestimmungen
Der Mieter sorgt für eine ebene, saubere Fläche (wie z.B. Rasen, Gras oder Asphalt, aber keinen Schotter,
roten Sand oder ähnliches), die den Aufbaumaßen der Hüpfburg und einem zusätzlichen Sicherheitsabstand von 1,80 Metern zu allen Seiten entspricht. Alle spitzen oder scharfen Gegenstände müssen
entfernt werden.
Sollte der Auf- und Abbau durch den Mieter erfolgen, sind unbedingt die Aufbau- und Abbauhinweise zu beachten, die wir in einer extra bebilderten Beschreibung dem Mieter übergeben.
Die Sicherheit der Kinder steht an erster Stelle! Daher sind folgende Hinweise besonders zu beachten:
- Elektrisches Gebläse: Niemand außer der Verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Es darf nur ein Feuchtigkeitsgeschütztes, für ein Verwendung im Freien geeignetes Verlängerungskabel verwendet werden. Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Diese ist während des ganzen Betriebes zu beachten und zu kontrollieren.∙ Die Verwendung bei starkem Wind oder Niederschlag ist zu unterlassen.
- Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.
- Luft ablassen: Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. Darin oder darauf herumspringen.
DIE HÜPFBURG MUSS WÄHREND DES GESAMTEN BETRIEBES VON EINEM VERANTWORTLICHEN ERWACHSENEN BEAUFSICHTIGT
WERDEN!
Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg
- nicht überlastet wird
- kein Kind auf die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt und dergleichen mehr.
- Die Gewichtsangabe gilt nicht als Maximalgewicht für eine Person sondern als Maximalgewicht für die angegebene Maximalanzahl Personen. Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.
- Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.
- Benutzen Sie die Hüpfburg auf freiem Gelände, in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen.
- Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise am Eingang der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Anzahl der spielenden Kinder und die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte möglichst früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch Ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere Kinder gefährden.
- Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mit in die Hüpfburg genommen werden
- Auch wenn es lästig ist: „SCHUHE AUS” - die Hüpfburgen dürfen nicht mit Schuhwerk betreten werden, da die Hüpfburg sonst beschädigt werden kann.
- Hosentaschen, Jackentaschen etc. sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen, harten, scharfen oder gefährliche Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
- Halskette, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände müssen vor der Benutzung der Hüpfburg entfernt werden.
- Bestärken Sie Ihr Kind, sich auch beim Toben rücksichtsvoll gegenüber anderen Kindern zu verhalten, insbesondere gegenüber Kleineren.
- Einige Kinder versuchen immer wieder die Sicherheitsnetze, welche die Hüpfburg begrenzen, als ‘Sprungwand‘ zu benutzen. Die Sicherheitsnetze sind nicht dazu geeignet sich von diesem zurückfedern zu lassen. Reinspringen und Rückfedern zerstört die Sicherheitsnetze.
- Ziehen Sie bitte die Hüpfburg niemals alleine an einer Schlaufe für die Bodenanker. Wenn Sie die Hüpfburg an einen anderen Platz stellen möchten, bitte immer mit mehreren Personen gleichzeitig an mehreren Schlaufen anpacken.
- Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände in das Gebläse hineinstecken.




